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   FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00   

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FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00 (https://dejure.org/2003,9442)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2003 - 3 K 2970/00 (https://dejure.org/2003,9442)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2003 - 3 K 2970/00 (https://dejure.org/2003,9442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Bewertung von GmbH - Anteilen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Bewertung von GmbH - Anteilen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung bei einer GmbH-Beteiligung; Gewinnwirksame Erfassung des Wertzuwachses; Erstreckung der Zuschreibungsgewinne durch die Wertaufholungsrücklage über 5 Jahre; Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot; Tatbestandliche Rückanknüpfung

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1681
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Die rückwirkende Erfassung der Wertsteigerungen bis 1999 stelle eine echte Rückwirkung dar, die dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot grundsätzlich widerspreche und nur aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls durchbrochen werden dürfe (BVerfGE 72, 200, 258; 97, 67, 80).

    Demgegenüber unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 >257f.<, vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 >86f.<, und vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67 >79f.<; s. auch BFH vom 6. März 2002 - XI R 50/00 -, BFH/NV 2002, S.1066).

    Allerdings können Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 72, 200, 242 f., und in BVerfGE 79, 29, 46).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Die rückwirkende Erfassung der Wertsteigerungen bis 1999 stelle eine echte Rückwirkung dar, die dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot grundsätzlich widerspreche und nur aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls durchbrochen werden dürfe (BVerfGE 72, 200, 258; 97, 67, 80).

    Demgegenüber unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 >257f.<, vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 >86f.<, und vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67 >79f.<; s. auch BFH vom 6. März 2002 - XI R 50/00 -, BFH/NV 2002, S.1066).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Der im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1, 19 , Abs. 3 GG ) verankerte Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordere es besonders im Einkommensteuerrecht bzw. über § 8 Abs. 1 KStG im Körperschaftsteuerrecht, dass die Steuerlasten auf die Steuerpflichtigen im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt würden (BVerfGE 6, 55, 67; 43, 108, 118 ff; 66, 214, 223; 82, 60, 86f).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Der im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1, 19 , Abs. 3 GG ) verankerte Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordere es besonders im Einkommensteuerrecht bzw. über § 8 Abs. 1 KStG im Körperschaftsteuerrecht, dass die Steuerlasten auf die Steuerpflichtigen im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt würden (BVerfGE 6, 55, 67; 43, 108, 118 ff; 66, 214, 223; 82, 60, 86f).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Allerdings können Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 72, 200, 242 f., und in BVerfGE 79, 29, 46).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Demgegenüber unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 >257f.<, vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 -, BVerfGE 95, 64 >86f.<, und vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67 >79f.<; s. auch BFH vom 6. März 2002 - XI R 50/00 -, BFH/NV 2002, S.1066).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl.BverfG, Beschl. v. 5.Februar 2002 - 2 BvR 305, 348/93 - BVerfGE 105, 17 >40<).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Der im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1, 19 , Abs. 3 GG ) verankerte Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordere es besonders im Einkommensteuerrecht bzw. über § 8 Abs. 1 KStG im Körperschaftsteuerrecht, dass die Steuerlasten auf die Steuerpflichtigen im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt würden (BVerfGE 6, 55, 67; 43, 108, 118 ff; 66, 214, 223; 82, 60, 86f).
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Hier könne auf einen kürzlich erlassenen Beschluss des BFH vom 05. März 2001, IX B 90/00 Bezug genommen werden, wonach die Besteuerung einer Grundstücksveräußerung nach der neuen zehnjährigen Spekulationsfrist wohl eine verfassungswidrige Rückwirkung darstelle, wenn die frühere zweijährige Spekulationsfrist zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der verlängerten Spekulationsfrist bereits abgelaufen gewesen sei.
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2970/00
    Auch hier sei zwischen dem Vertrauensschaden des Bürgers einerseits und dem gesetzgeberischen Anliegen für das Gemeinwohl andererseits abzuwägen (BVerfGE 30, 250, 268; 75, 248, 280).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00

    Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 9 V 85/00

    Rückbeziehung der 10%-Grenze bei GmbH-Beteiligung?

  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2007 - 5 K 357/02

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

    Hiervon ausgehend ist im Streitfall von einer - grundsätzlich unbedenklichen - unechten Rückwirkung auszugehen (so auch : FG Rheinland-Pfalz, EFG 2003, 1681 f.; Schleswig-Holst.

    Soweit Wertaufholungen bereits vor Verkündung der neuen gesetzlichen Regelung vom 24. März 1999 eingetreten sind, werden diese - worauf auch bereits das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20. August 2003 ( EFG 2003, 1681) zu Recht hingewiesen hat - mithin lediglich dann berücksichtigt, wenn sie zum Bewertungsstichtag noch vorhanden sind.

    Hier geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, dass der Bürger vor jeder Enttäuschung geschützt wird (vgl. BVerfGE 105, 17, 40; FG Rheinland - Pfalz, EFG 2003, 1681).

    Die lediglich geringfügige Bedeutung des Vertrauensschutzes des Klägers im Streitfall ergibt sich insbesondere auch daraus, dass nach den gesetzlichen Regelungen lediglich die durch das bisherige Wertbeibehaltungswahlrecht bestehende bilanzielle Steuervergünstigung aufgehoben wird; es werden Teilwertabschreibungen, die nicht von Dauer waren und sich nicht realisiert haben, und damit frühere Steuerentlastungen rückgängig gemacht (vgl. FG Rheinl.-Pfalz, EFG 2003, 1681; Stobbe/Loose, FR 1999, 407, 409; Siegel, in: Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, Rn 66 zu B 169).

    Vor diesem Hintergrund muss im Rahmen der gebotenen Abwägung daher das - verfassungsrechtlich nicht geschützte - Vertrauen der von der bisherigen Rechtslage begünstigten Steuerpflichtigen in den Fortbestand der gesetzlichen Regelung hinter den mit der neuen gesetzlichen Regelung verfolgten Zielen, für die durchaus gewichtige öffentliche Belange sprechen, zurücktreten (so auch: FG Rheinland - Pfalz, EFG 2003, 1681 f.; Schleswig-Holst. FG, Beschl vom. 9. Sept. 2005, 1 V 330/02, S. 14, n. v.; Stobbe/ Loose, a.a.O.; Schwenke, a.a.O. ; a. A. : Schön, BB 1997, 1333, 1337).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 16/06

    Anwendung des Wertaufholungsgebots auf unter Buchwertfortführung getauschte

    b) Gemessen an diesen Grundsätzen entfaltet die Berücksichtigung auch vor Inkrafttreten des Wertaufholungsgebots verwirklichter Teilwertsteigerungen durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG 1997 eine im Regelfall zulässige "unechte" Rückwirkung bzw. "tatbestandliche Rückanknüpfung" (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2003 3 K 2970/00, EFG 2003, 1681; Schwenke, BB 1997, 2408; Stobbe/Loose, FR 1999, 405, 408; Küting, StuB 1999, 1, 7; Weber-Grellet, StuB 1999, 1289, 1296; Blümich/ Ehmcke, § 6 EStG Rz 579b).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2007 - 3 K 11463/05

    Rechtmäßigkeit der Abzinsung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen;

    Dies ergebe sich aus den Entscheidungen des BFH zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei § 17 EStG (vom 01.02.2005 Az VIII R 92/03) sowie dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zur Wertaufholung bei einer Teilwertabschreibung (vom 20.08.2003 Az 3 K 2970/00).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 6 K 3284/02

    Steuerliches Wertaufholungsgebot; Teilwertabschreibung auf Beteiligung; Identität

    Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt (vgl. dazu Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 20. August 2003, 3 K 2970/00; Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1681).
  • FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6525/01

    Berechnung der Rücklage bei Wertaufholung im Veranlagungszeitraum 1999

    Auch der Senat geht in Anbetracht des Umstandes, dass durch die Wertaufholungsrücklage (§ 52 Abs. 16 Satz 3 EStG n. F.) eine Abmilderung erstmalig nach dem 31.12.1998 auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG n. F. zu erfassender Wertaufholungsgewinne erreicht wird, davon aus, dass die Neuregelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. August 2003 3 K 2970/00, EFG 2003, 1681 sowie Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl. § 6 Rz. 53).
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